Hundeführerschein Fragen und Antworten
Hundeführerschein – Was Du wissen solltest!
Der Hundeführerschein. Kommen wir zu dem vielleicht trockensten Thema, nämlich „Hund und Recht“, oder auch „Hund und Öffentlichkeit“. Das kann sehr wichtig werden, ihr erfahrt einiges über die Haftung, ihr erfahrt, was über einiges über das Tierschutzgesetz und das sind auch schon so die Themen, die ganz intensiv auch in dieser Prüfung beim Hundeführerschein abgefragt werden. Das ist das, was der Gesetzgeber verlangt, nämlich dass ein Hundehalter absolut über Hund und Recht Bescheid wissen soll, aber keine Sorge, wir bereiten das wohl etwas trockene Thema ganz locker auf, sodass es sehr verständlich ist, also viel Spaß.
Der Hundeführerschein – Was muss, das muss! Hund und Öffentlichkeit
Wir kommen zum Thema „Der Hund in der Öffentlichkeit“. Wir können das Thema von zwei Seiten aus betrachten, einmal aus der Seite, dessen was wir erleben, wenn wir einen eigenen Hund bekommen und zweitens aus der Seite, wie geht es eigentlich dem anderen gegenüber, der jetzt nicht den Hund hat, sondern der mit dem Hund konfrontiert wird, der vielleicht frei laufend ist oder den wir an der Leine haben.
Vorausschauende und verantwortungsbewusste Hundehalter erwünscht
Der Gesetzgeber möchte zwei Dinge, so verlangt er die zwei „V“. Wir Hundehalter müssen vorausschauend und verantwortungsbewusst sein Das sollen wir uns einfach merken zwei „V“: vorausschauend und verantwortungsbewusst. Das ist das, was der Hundehalter sein soll, wenn er mit seinem Hund in der Öffentlichkeit ist. Unsere Aufgabe ist jetzt, dass dieser Hund lernt in der Öffentlichkeit Erfahrung zu sammeln, weil es gibt wiederum zwei Dinge, die ihn dazu bringen störend sich zu verhalten und diese beiden Dinge sind einmal seine Neigung etwas zu jagen, etwas zu verfolgen und die andere Seite ist, dass er Angst vor Dingen bekommen kann. Diese Angst tritt auf vor unbekannten Objekten oder auch vor unbekannten Menschen. Unbekannte Menschen können Leute sein, die etwas Bedrohliches an sich haben und dieses Bedrohliche muss für uns keineswegs bedrohlich sein, sondern einfach nur für den Hund und eben für jenen ist es dann schon bedrohlich, wenn es für ihn unbekannt ist.
Fragen über Fragen. Ein Fallbeispiel
Das heißt, also eine Dame mit einem Krückstock oder ein Mann mit einem Regenschirm, den er gerade öffnet oder ein Skateboarder, der auf uns zukommt, all das sind Dinge und Personen, die für den Hund bedrohlich sein können. Hier ist von uns gefordert, dass wir vorauswissend, vorausschauend handeln. Wir können bei einem jungen Hund dafür sorgen, dass er sich schon von klein auf daran gewöhnt. Das ist unsere Aufgabe als Hundehalter, aber wenn wir nicht wissen wie er sich in dieser Situation verhält, wie es zum Beispiel mit einem Hund ist, den wir aus dem Tierheim holen, dann müssen wir die ganzen Situationen erst überprüfen. Wir müssen ihn unbedingt angeleint lassen, bevor wir nicht genau wissen wie unser Hund sich dort verhärtet und sobald wir auch nur ein ganz komisches Bauchgefühl haben „Mensch der Hund reagiert so ein bisschen“, sollten wir ihn sofort an die Leine nehmen.
Ein Hund macht sein Geschäft. Wie verhalten?
Zum Hund in der Öffentlichkeit gehört natürlich auch sein Ausscheidungsverhalten. Hierbei sollten wir das so sehen, dass das was unser Hund hinterlässt, einfach nur Müll ist im Sinne des Gesetzgebers und wenn wir unsere Umwelt vermüllen, kommt irgendjemand und meckert mit uns. Genauso ist es dort auch. Wir dürfen nicht den Kot unseres Hundes dort irgendwo herumliegen lassen, auch wenn wir Hundesteuer bezahlen. Das hat leider nichts mitzutun. Die Hundesteuer ist eine Steuer, die die Gemeinde erhebt und die Hundehaltung regulieren soll. Das wird manchmal auch als Luxussteuer ausgelegt. Es ist aber nichts Weiteres als eine örtliche Steuer, mit der das Finanzamt nichts zu tun hat und die niemanden verpflichtet den Kot einzusammeln. Das müsst ihr schon selber machen. Das Hinterlassen von Kot ist eine Ordnungswidrigkeit, wie es eine Ordnungswidrigkeit ist, wenn wir unseren Hund im Straßenverkehr laufen lassen. Manche Leute nutzen dann einfach die Lauffreudigkeit des Hundes und ihr Auto aus, indem sie den Hund neben dem Auto herlaufen lassen. Das darf man so nicht im Straßenverkehr. Da spricht die Straßenverkehrsordnung dagegen. Also wenn so etwas gefragt ist, nein das darf man nicht.
Wie sieht es mit dem Hund im Auto aus?
Die gesetzlichen Rahmenbestimmungen haben auch darüber zu bestimmen, ob wir zum Beispiel einen Hund im Auto anleinen bzw. absichern müssen. Ja, das müssen wir. Wir müssen und absichern wie ein Paket, das wir im Auto transportieren, weil es könnte bei Unfall verrutschen oder der Hund könnte ganz einfach während der Fahrt vielleicht den Fahrer stören oder ins Lenkrad springen oder was auch immer. Wenn ein Unfall geschieht, egal ob der Hund nun daran beteiligt war oder nicht, bekommt meistens der Fahrer eine Teilschuld des Unfalls. Ansonsten gibt es noch andere Situationen, die Hund und Auto betreffen. In aller erster Linie ist es das Verbleiben des Hundes im Auto, wenn ich zum Beispiel einkaufen gehe. Darf ich das? Und wenn, wie lange? Grundsätzlich ja, ich darf das. Auch wenn es sehr heiß ist, darf ich das. Ich muss nur dafür sorgen, dass der Hund Frischluft bekommt und nicht überhitzt. Das geht allerdings zum Teil sehr schnell, innerhalb von 20 min kommt in einem Wageninneren bei direkter Sonneneinstrahlung eine solche Hitze auf, dass unser Hund schon kollabieren kann, also dort bitte Vorsicht walten lassen. Wir müssen dafür Sorge tragen, dass der Hund Frischluft bekommt.
Hunde und Kinder
Das nächste Thema der Hund in der Öffentlichkeit ist „Hund und Kind“. Das ist ganz besonders wichtig, dieses Thema, weil es sehr emotional gehandhabt wird bei uns. Kinder sind sehr schnell verletzlich. Sie werden auch am häufigsten durch Hunde verletzt, wesentlich häufiger als Erwachsene und da ist ganz besonders wichtig, dass wir da ein großes Augenmerk darauf haben. Worauf müssen wir auch besonders achten? Wir müssen darauf achten, wenn ein Hund in Situationen sich befindet, wo er schläft, wo er frisst, wo er seine Ressourcen eventuell verteidigen möchte, wo er auf seinen Platz liegt. Und jetzt haben wir ein Kind, das möchte einfach zum Hund hin und das Kind weiß „Mensch der hat sich ja vorhin streicheln lassen. Ich gehe mal wieder hin, streichel den Hund, kraule ihn, ist ja nett“. Er geht hin und der Hund sieht auf einmal diese Situation jetzt ganz anders und sagt: „Ich hab dich ganz gern, wenn ich da vorne bin, aber jetzt du hier auf meinem Platz und neben meinem Knochen nein, das geht nicht. Hau ab“ und so eine Abwehrreaktion eines Hundes gegen ein Kind ist normal und darum müssen wir dafür Sorge tragen, dass so etwas nicht passieren darf, also wir müssen auf Kinder aufpassen, dass die Hunde auch in Ruhe lassen, Anders herum ist es ganz genauso, wenn wir einen Hund haben, der frei läuft und wir haben dort spielende Kinder. Da möchte der Hunde vielleicht gerne mitspielen, weil die sich alle bewegen, weil da Geräusche sind, vielleicht ist sogar ein Ball im Spiel und wenn der dann mitmacht und nicht so geübt ist darin, wirklich sanft mit Kindern umzugehen, dann rempelt er ein Kind um. Das kann zu Kratzern zu Stande kommen. Das meint er alles nicht so böse, aber dennoch ist es nicht sehr angenehm für die Kinder. Kinder kriegen einen großen Schreck und das sollte in jedem Fall vermieden werden. Wenn wir mit unserem Hund spazieren gehen und sehen einen Kinderspielplatz, dann ist eines ganz wichtig – unser Hund darf dort nicht hin. Punkt aus. Ende. Die meisten kommunalen Bestimmung untersagen das. Wir können eigentlich davon ausgehen, dass ihr als Hundehalter euren Hund niemals auf einen Kinderspielplatz lassen dürft. Der Hauptgrund ist der, dass sich sonst viele Eltern Sorgen machen, um frei laufende Hunde und eventuell vor allem die Sandkiste sehr gefährdet ist, weil Hunde sich dort halt sehr gerne lösen.
Arme Hundehalter – so viele Gesetze, die auch noch sinnvoll sind
Beschäftigen wir uns mal so richtig mit den Gesetzen. (So gut wir das als Nicht Juristen können) Das ist ein großer Glump von verschiedenen Paragrafen, die uns Hundehalter betreffen. Das Ganze ist aber ziemlich einfach zu überblicken. Schauen wir es uns erstmal an. An erster Stelle geht es um das Tierschutzgesetz. In diesem Gesetz ist geregelt zum Beispiel nach Paragraf 2, dass wir ein Tier nicht leiden lassen dürfen, dass wir uns sorgen müssen, dass wir es füttern müssen, pflegen und so weiter. Um ein Tier vernünftig zu halten, bedarf es aber weitere Ausführung und darum hat der Gesetzgeber gesagt: „Pass mal auf, dieses Tierschutzgesetz gilt ja für alle Tiere, aber ich möchte, dass es für jedes Tier eigentlich noch mal ein extra Gesetz gibt“ und so hat die Bundesregierung auch ein weiteres Gesetz erlassen speziell für die Haltung von Hunden, die Tierschutzhundeverordnung. Die Tierschutzhundeverordnung befasst sich also mit Themen, wie lange zum Beispiel ein Hund in Zwinger bleiben darf, wenn er keine Betreuung hat, wo drinnen steht, wie groß eine Grundfläche sein darf, wenn er nun kein Auslauf hat oder wenn er innerhalb von Räumen gehalten wird? Wie groß muss das Fenster sein, wenn er dauerhaft ohne Tageslicht gehalten wird? Untergeordnet unter der Tierschutzhundeverordnung haben wir jetzt noch das niedersächsische Hundegesetz und in diesem steht ja auch drin, dass wir als Hundehalter unsere Sachkunde nachweisen müssen.
Mehr als nur Sachkunde
Wir müssen aber nicht nur die Sachkunde nachweisen, sondern wir müssen unseren Hund auch mit einem sogenannten Mikrotransponder oder Mikrochip genannt markieren und die Angaben unseres Hundes mit dieser Nummer melden wir dann auch dem Zentralregister. Das steht hier in diesem Gesetz drinnen. Das müssen wir machen. Da steht auch noch drin, dass wir unseren Hund Haftpflicht versichern müssen. Wir müssen also eine Hundehaltehaftpflichtversicherung abschließen. Diese muss mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden betragen, aber wie wir alle wissen, es kann zu Unfällen kommen, wo Personen so stark geschädigt sind, dass sie über Jahre vielleicht medizinisch versorgt werden müssen. Das kann ganz leicht in die Millionen gehen, darum sind die meisten Policen auch über 3, 4, 5 Millionen abzuschließen und das können wir auch nur empfehlen.
Diese Haftbarkeit geht auch auf andere über, wenn ich den Hund in andere Hände gebe, also in eine Hundepension zum Beispiel. Ich gebe mein Hund in eine Hundepension. Dann hat dieser Profi die Haftung für sich übernommen und darum steht auch in einigen Hundehaltehaftpflichtversicherungen, die ich jetzt für meinen Hund abgeschlossen habe drin: Wenn Sie diesen Hund in eine Pension geben, dann gilt diese Haftpflichtversicherung nicht. Ja, das kann sein. Schaut einfach mal nach, was steht in eurer Police drinnen und dann überlegt, in welche Hundepension ihr euren Hund gebt. Sinnvoll ist es, dass diese Hundepension selber für sich auch nochmal eine Hundehalterhaftpflicht speziell für diese Pension abgeschlossen hat. Wenn ich mein Hund nur einem Familienangehörigen oder mal ganz kurz der Nachbarn zum Aufpassen gebe, dann tritt diese Verpflichtung der Tieraufseherhaftung nicht. Hier gilt auf jeden Fall auch unsere normale Haftpflichtversicherung. Diese wird dort nicht außer Kraft gesetzt und der Nachbar oder der Familienangehörige ist auch nicht haftbar. Ihr als Hundehalter müsst die Sachkunde nachweisen und zwar vor Anschaffung des Hundes. Wichtig dabei ist zu bedenken, dass jetzt nicht jeder aus der Familie, der mit dem Hund spazieren gehen möchte auch eine Sachkundeprüfung machen muss. Das muss nur der Halter des Hundes.
Dies ist sehr wichtig zu wissen, denn es muss nicht jeder, sondern einfach nur der, der den Hund bezahlt hat, der für ihn sorgt, der maßgeblich den Nutzen, so steht es im Gesetz drinnen, den Nutzen aus dem Hund zieht. Das ist es der Tierhalter und nur der, der muss die Sachkundeprüfung machen.
In Bezug auf das Mietrecht gibt es auch ganz besondere Bestimmungen. Früher war es so, dass jeder Hundehalter nur dann einen Hund halten dürfte in dieser Mietwohnung, wenn es ausdrücklich vom Vermieter vorgesehen war. Das hat sich geändert. Inzwischen ist es so: Nur wenn kein Haltungsverbot im Mietvertrag vermerkt ist, darf jeder Mensch, der eine Wohnung in Deutschland hat sich ein und anschaffen. Eine weitere gesetzliche Bestimmung ist die Brut und Setzzeit. Eine Brut und Setzzeit gilt in Niedersachsen vom 1. April bis zum 15. Juli und dient dem sicheren Nachwuchs von Wildtieren, von Brutvögeln und so weiter. Wir dürfen dann und das ist ganz wichtig, unseren Hund in der öffentlichen Landschaft nicht frei laufen lassen. Wenn die Gemeinde es erlaubt, dürfen wir innerhalb des Ortes den Hund frei laufen lassen, aber nicht, wenn’s außerhalb in die freie Landschaft geht. In Bremen ist es sogar so, dass diese Brut und Setzzeit ab dem 1. März gilt. In anderen Bundesländern wiederum kann es sein, dass es richtige Landesverordnung gibt bzw. dass die einzelnen Kommunen festlegen, wann ein Hund frei laufen darf und wann nicht und ihr als Hundehalter müsst euch informieren, wann ihr euren Hund frei laufen lassen dürft und zu welchen Zeiten.
Unser Hund auf dem Spaziergang in der Begegnung mit anderen Menschen oder anderen Hunden.
Bei diesem Thema ist zu bedenken, dass wir unseren Hund generell immer heranrufen sollten, sobald wir jemanden sehen und bevor wir uns nicht mit ihm abgesprochen haben, dass unser Hund laufen darf oder laufen soll, sollten wir ihn auf jeden Fall bei uns behalten und auf jeden Fall auch anleinen. Wenn wir einen Menschen begegnen, der sein Hund angeleint hat und wenn ich weiß, dass mein Hund ein ganz netter ist und überhaupt kein Ärger sucht, darf ich ihn nicht zu dem anderem Hund hinlaufen lassen. Es gibt so viele Hunde, die es nicht mögen, wenn andere Hunde einfach frontal auf Sie zukommen. Auch das ist normal. Ja, es ist normal, dass Hunde nicht mögen, dass jeder Hund direkt auf sie zukommt und darum bitte Rücksicht walten lassen. Wenn wir sehen ein Hund ist angeleint, auf jeden Fall unserem Hund herananrufen und auch anleinen.
Kommt es jetzt in solch einer Situation zu einem Zwischenfall haben wir gleich einen wunderschönen Übergang, nämlich zu dem Thema Recht. Beim Thema Recht kommen wir auch sofort auf das Thema Tierhalterhaftung. Das bedeutet ich bin als Halter des Tieres dafür verantwortlich, wenn er irgendeinen einen Schaden verursacht. Man könnte jetzt vielleicht vermuten: Hundehalter A hat sein Hund an der Leine und Hundehalter B hat sein frei laufen. Der frei laufende Hund geht jetzt zu dem angeleinten Hund und es kommt zu einer Rauferei, beide Hunde sind verletzt. Da denkt man „Okay“. Die einen sagen beide sind verletzt, haben sich beide irgendwie eine Schramme zugefügt. Dann geht es eins zu eins, muss keiner irgendwie dem anderen ein Schaden bezahlen. Die anderen sagen „Nein, der andere hat ja sein Hund frei laufen lassen“, also muss der den Schaden bezahlen, wenn der andere Hund verletzt ist. Aber letztendlich hat das mit der Anleinpflicht überhaupt nichts zu tun, sondern es hat damit in aller erster Linie zu tun, dass jeder Hundehalter erstmal für den Schaden seines Hundes aufkommen muss. Das heißt egal, ob mein Hund angeleint ist oder frei laufend ist, wenn er jemand anderen verletzt, dann bin ich dafür haftbar als Hundehalter.
Ein Hund kann Schaden gegenüber Dritten verursachen
Jetzt gibt es aber noch einen weiteren Punkt. Jetzt sagt man „Das ist ja unfair. Das ist ja so gemein. Ich habe mein Hund hier an der Leine, da kommt so ein bösartiger Hund an, fällt meinen an, der wehrt sich nur und ich soll für den Schaden aufkommen“. Ja. Grundsätzlich erstmal ja, nur hat der andere Hundehalter offensichtlich eine sogenannte Mitschuld und wenn ich die darlegen kann, dann wird meine Haftung immer kleiner. Ich brauche also nicht mehr den vollen Schaden zu bezahlen, sondern eventuell, wenn die Mitschuld des anderen so schwer wiegt, muss ich gar nichts mehr zahlen. Dennoch bin ich aber für den Hund grundsätzlich haftbar. Es gibt nun auch noch einige andere gesetzliche Randthemen. Zum Beispiel kann es sein, dass unser Hund jemand verletzt, beißt und das wirft sich die Frage auf: Kann es zu einem Strafbestand werden? Ja. Es kann sogar sein, dass die Staatsanwaltschaft euch belangt, weil euer Hund jemanden verletzt hat und das ganze zu einer Straftat deklariert wird. Das ist noch ganz wichtig zu bedenken, also auch dort wieder die zwei „V“ – verantwortungsbewusst und vorausschauend handeln.
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